Kategorien
Mein Mercateo
Anmelden / Registrieren
Warenkorb
 
 

  Gefahrgutzettel  Zum Expertenwissen

Wählen Sie aus folgendem Sortiment
„Gefahrgutzettel“
Überbegriffe
Klasse 1
Explosive Stoffe
Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten
Klasse 2.1
Entzündbare Gase
Klasse 2.2
Nicht entzündbare Gase
Klasse 2.3
Giftige Gase
Klasse 3
Entzündbare Flüssige Stoffe
Klasse 4.1
Entzündbare Feste Stoffe
Klasse 4.2
Selbstenzündliche Stoffe
Klasse 4.3
Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 5.1
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2
Organische Peroxide
Klasse 6.1
Giftige Stoffe
Klasse 6.2
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7
Radioaktive Stoffe
Klasse 8
Ätzende Stoffe
Klasse 9
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
weitere Gefahrgutzettel
Zubehör

ADR – Gefahrgut sicher transportieren

Weitere Informationen zum Thema Gefahrgutzettel
^

Gefahrgutzettel - Spezifizierung der Ladung

Bei der Kennzeichnung von Gefahrguttransporten ist es wichtig, neben den Gefahrguttafeln auch die dazugehörigen Gefahrgutzettel am Transportfahrzeug anzubringen. Dieser Zettel ist in der Kennzeichnung von Gefahrgütern nach ADR vorgeschrieben. Gefahrgüter können die Umwelt und den Menschen in unterschiedlichem Maß und durch verschiedenste Auswirkungen gefährden, durch die eingehende Beschreibung des transportierten Gutes und dessen gefährdende Eigenschaften spielt der Gefahrgutzettel bei der Transportsicherheit eine wichtige Rolle.

Die Einteilung der Gefahrgutzettel

Gefahrgutzettel, die auch Placards genannt werden, sind in unterschiedlichen Klassen eingeteilt. Diese Klassen beschreiben die vom Gefahrgut ausgehende Gefährdung. Eine Grobeinteilung der Klassen 1 bis 9 erfolgt mit zusätzlicher Untergliederung für eine noch genauere Gefahrenpotentialangabe. Neben einem Piktogramm, dem Gefahrensymbol, das auf die Gefahr des Gutes hinweist, kommen zusätzliche Nummerncodes der Gefahrgutklasse zum Einsatz.

Gefahrgutklasse Gefahr Zusatzuntergliederung

1

explosive Stoffe, Stoffgemische und Güter

Explosionsgefährdung und Auswirkung auf die Fracht

2

Gase

brennbare, nichtbrennbare und giftige Gase

3

brennbare Flüssigkeiten

-

4

selbstentzündbare Stoffe und Gegenstände

entzündbare, feste entzündbare und bei Berührung mit Wasser entzündbare Produkte, Stoffe und Stoffgemische

5

entzündend oder oxidierend wirkende Gefahrgüter

organische Peroxide

6

giftige Stoffe und Gegenstände

hinzu kommen ansteckungsgefährdende Gefahrgüter

7

radioaktive Güter und Produkte

unterschiedliche Einstufungen und Kategorisierungen

8

ätzende Güter

-


Aber nicht nur die passende Klasse ist für die richtige Kennzeichnung ausschlaggebend, auch ist wichtig, dass der Gefahrenzettel gut sichtbar am jeweiligen Fahrzeug und Packstück angebracht wird.

Packstückkennzeichnung auch bei kleinen Mengen

Nicht nur die Transportfahrzeuge müssen mit einem Gefahrgutzettel ausgestattet werden, auch Packstücke benötigen entsprechende Verpackungskennzeichnung, sobald Gefahrgut enthalten ist. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten, entweder geben die Gefahrzettel an, dass sich allgemein kleinste Mengen von Gefahrgut im Packstück befinden, oder sie beziffern das Gefahrgut näher, indem Sie die  UN-Nummer für die Kleinstmenge mit angeben. Kommen größere Mengen in den Abpackungen und Gebinden vor, so sind die herkömmlichen Gefahrgutzettel der Größe 10 x 10 cm, die so genannten Labels, zu verwenden.

Warnwirkung und Informationspolitik

Die Gefahrgutzettel sind durch den Einsatz des Piktogramms für fast jeden Passanten leicht zu deuten. Dadurch wird in vielen Fällen bei Havarien oder Unfällen größerer Schaden an Personen vermieden, da vom Gefahrgutzettel und den weiterführenden Gefahrengutkennzeichnungen eine große Warnwirkung ausgeht. Noch wesentlicher ist es allerdings, dass bei Bedarf sowohl Ihr Personal als auch die vor Ort eintreffenden Rettungskräfte gut geschult sind und die nötigen Maßnahmen beim Bekämpfen von Katastrophen und dem Unterbinden weiterführendere Gefahren durch Gefahrgut einleiten können. Diese lassen sich anhand der UN-Nummer des Gefahrguts und nicht zu unwesentlichen Teilen aus der Gefahrgutklasse auf dem Gefahrgutzettel abgelesen.
* Preise mit Sternchen sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
UVP bedeutet „Unverbindliche Preisempfehlung“
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.