Die Blindenplakette zur Kennzeichnung im Alltag und im Straßenverkehr
Die Blindenplakette dient als Verkehrsschutzzeichen. Sie weist auf eine körperliche Behinderung hin, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen kann. Hierzu zählen insbesondere Sehbeeinträchtigungen aber auch andere Behinderungen, die den Verkehrsteilnehmer zu unvorhersehbaren oder langsamen Bewegungen zwingen.
Das Verkehrsschutzzeichen Blindenplakette
Die Blindenplakette ist ein runder Anstecker, der auf einem leuchtend gelben Hintergrund drei schwarze Punkte zeigt. Er eignet sich für die Befestigung am Revers oder in einem ähnlichen Bereich auf der Kleidung. Die Blindenplakette kann dauerhaft an der Kleidung verbleiben und eignet sich auch als kurzfristiger Hinweis.
Im Vergleich zur Blindenarmbinde ist die Blindenplakette verhältnismäßig klein und weniger auffällig. Sie eignet sich vor allem für kleinere, öffentliche Räume. Die Plakette ist nur von vorn sichtbar, so dass ihre Hinweiswirkung sich auch nur auf diesen Bereich beschränkt. Die Blindenplakette lässt sich sehr einfach an der Kleidung befestigen. Dies geschieht entweder durch eine Nadel, die durch den Stoff gestochen wird oder eine Klemme.
Ergänzungen zur Blindenplakette
Die Blindenplakette in ihrer Funktion an Verkehrsschutzzeichen kann durch andere
Mobilitätshilfen ergänzt oder ersetzt werden. Eine typische Alternative ist die
Blindenarmbinde. Sie wird um den Oberarm gelegt und signalisiert weithin sichtbar eine Einschränkung des Sehvermögens oder andere körperliche Beeinträchtigungen. Die Blindenarmbinde ist etwas schwieriger anzulegen und abzunehmen. Eine ähnliche Funktion übernimmt der
Blindenstock, der ebenfalls deutlich sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer ist. Speziell für sehbehinderte oder blinde Menschen eignet sich der Blindenhund als Verkehrsschutzzeichen. Er wird mit einem spezifischen, weißen Geschirr geführt.
Die Verkehrsschutzzeichen dienen der Prävention von Unfällen, wie sie durch das unsichere Bewegen im Straßenverkehr oder unerwartetes Verhalten entstehen können. Sie geben ein deutliches Signal an alle anderen Verkehrsteilnehmer, dass der Träger des Schutzzeichens körperlich oder geistig beeinträchtigt ist. Das Verkehrsschutzzeichen schützt den Träger ebenso, wie die anderen Verkehrsteilnehmer. Und auch bei Fragen zum Schadensersatz, ist die Blindenplakette vorteilhaft, da sie bereits im Vorfeld auf die mögliche Einschränkung im Straßenverkehr aufmerksam macht.
Die Verkehrszeichen dürfen nur von Personen verwendet werden, die körperlich oder geistig eingeschränkt sind.